
Leitung Abteilung III – Bauverwaltung
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Bauberatung, Baugenehmigungen, Bauleitplanung, Verkehrswesen, Allg. Grundstücksverkehr, Freibad
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.
Stand: 10.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Leitung Abteilung III – Bauverwaltung
Bauberatung, Baugenehmigungen, Bauleitplanung, Verkehrswesen, Allg. Grundstücksverkehr, Freibad
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