Sprungziele

Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung
Dagmar Brand

Liegenschaften, Mietwesen

Ronny Thater

Geschäftsleitender Beamter und Leitung Abteilung I – Allgemeine Verwaltung

Geschäftsleitender Beamter, Liegenschaften, IT- und EDV-Organisator

Alle Leistungen

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