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Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Marcus Wagner

Standesamt, Friedhofsverwaltung, Renten- und Sozialwesen, Kindergartenverwaltung

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