Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 05.11.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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- 09229 878-19
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- Zimmer 3
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