Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 05.11.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Wagner, Marcus
- 09229 878-19
- 09229 878-919
- E-Mail senden
- Zimmer 3
Standesamt, Friedhofsverwaltung, Renten- und Sozialwesen, Kindergartenverwaltung