Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Beschreibung
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand 06.04.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner

Busch, Hans-Georg
Leitung Abteilung III – Bauverwaltung
- 09229 878-30
- 09229 878-930
- E-Mail senden
- Zimmer 14
Bauberatung, Baugenehmigungen, Bauleitplanung, Verkehrswesen, Allg. Grundstücksverkehr, Freibad