Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Stand 10.07.2020
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner

Kolb, Sebastian
Leitung Abteilung II – Finanzabteilung
- 09229 878-26
- 09229 878-926
- E-Mail senden
- Zimmer 31
Leiter der Finanzabteilung, Kämmerer, Haushalt, Jahresabrechnung