Informationen für Nutzfeueranmeldungen
Grundsätzlich sollen nur einmalige, unumgängliche Nutz- und Festfeuer von Bürgerinnen/Bürger/Organisationen/Vereinen die zu den Öffnungszeiten der örtlichen Gemeinden bei diesen anzeigen, die dann die Daten in einem von der Integrierten Leitstelle Bayreuth-Kulmbach (ILS) vorgesehenes Programm erfasst werden.
Hierzu folgender Kontakt:
- Markt Mainleus 09229 / 878-0
Nur in begründeten Ausnahmefällen können Bürger außerhalb dieser Zeiten bei der ILS unter der Telefonnummer 0921/79321-200 ihr Feuer bekannt geben.
Die Anzeige/Bekanntgabe bei der örtlichen Gemeinde/ILS schützt nicht vor Strafe, wenn eine der nachfolgenden Rechtsvorschriften verletzt wird:
- Bayerisches Waldgesetz (WaldG)
- Bayerische „Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)“, §4 Feuer im Freien
- Bayerische Pflanzenabfallverordnung – PflAbV
Die ständige Erreichbarkeit des Mitteilers via Telefon hat während der Abbrenndauer gewährleistet zu werden.
- Das Sicherstellen des Brandschutzes durch geeignetes Kleinlöschgerät (Feuerlöscher/Wassereimer) ist notwendig.
- Das Feuer ist durch zwei reaktionsfähige Personen über 16 Jahre bis zum Erlöschen der Glut zu überwachen.
- Sicherheitsabstände zur Bebauung und brennbarer Umgebung sind zu beachten!
- Bei starkem Wind oder enormer Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5) darf das Feuer nicht stattfinden.
- Um bedrohliche Feuer zu melden, wählen Sie bitte unbedingt vorwahlfrei den europaweit einheitlichen Notruf 112!!