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Vollzug der Baugesetze; 1. Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

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Bekanntmachung über die 1. Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2024 den aktualisierten Bericht zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) und den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Fassung vom 30.10.2024 als Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Mainleus“ beschlossen.

Die Ziele des ISEK dienen als Leitlinie der künftigen Ortsentwicklung und werden bei weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist abhängig von weiterführenden Einzelbeschlüssen des Marktgemeinderats.

Der Bericht zur 1. Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und den Vorbereitenden Untersuchungen kann unter den unten stehenden Downloads sowie während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kestel von der Planungs- und Bauabteilung gerne zur Verfügung (Tel.Nr. 09229/ 878-20; E-Mail: kestel@mainleus.de). 

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