Sprungziele

Buchsbaumzünsler; Entsorgung von Grüngutabfällen

    Mitteilung des Landkreis Kulmbach:

    Bisher mussten Grüngutabfälle, welche vom Buchsbaumzünsler befallen sind, verpackt in starken Säcken über den Restmüll entsorgt werden.

    Aufgrund der mittlerweile nicht mehr zu stoppenden Verbreitung des Schädlings hat der Landkreis Kulmbach nunmehr entschieden, dass sämtliche Grüngutabfälle, die durch den Befall des Buchsbaumzünslers entstehen, auf den Grüngutanlagen entsorgt werden dürfen. Hier natürlich unverpackt.

    Eine Kompostierung im eigenen Garten wird aufgrund der fehlenden Hygienisierung (Abtöten von Schädlingen und Sporen) nicht empfohlen.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.