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Buchsbaumzünsler – Hinweise des Landkreises Kulmbach zur Entsorgung befallener Pflanzenteile

    Der Frühling ist da, aber mit ihm auch eine unerwünschte Plage: Der Buchsbaumzünsler hat zahlreiche Hecken und Formgehölze aus Buchs massiv befallen. Angesichts dieser Herausforderung gibt der Landkreis Kulmbach wichtige Hinweise zur Entsorgung befallener Pflanzenteile.

    Um die weitere Verbreitung dieses Schädlings einzudämmen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die betroffenen Pflanzenteile nicht auf dem heimischen Kompost oder in Grünabfallkompostieranlagen entsorgt werden. Stattdessen muss das Schnittgut, ordnungsgemäß verpackt, im Restmüll entsorgt werden.

    Wenn die Restmülltonne nicht ausreicht, um das Schnittgut zu entsorgen, können zusätzliche Restmüllsäcke (70 Liter) in den Rathäusern erworben und zur Abfuhr bereitgestellt werden (Preis: 3,80 € pro Sack).

    Alternativ besteht die Möglichkeit, das Schnittgut direkt zur Müllumladestation des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf, Von-Linde-Straße 19, Kulmbach, zu bringen. Hierzu ist es gut zu verpacken, es dürfen keine Äste durchstechen und es darf nichts herausrutschen. Idealerweise sollte das Schnittgut in sogenannten „Big Bags“ oder doppelt verpackt in starken Plastiksäcken, die verklebt werden, angeliefert werden. Vor dem Ausladen ist es unbedingt erforderlich, im Büro Bescheid zu geben, dass es sich um diese Art des Abfalls handelt.

    Die Müllumladestation ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.45 Uhr und von 12.30 bis 15.45 Uhr geöffnet. Die Anlieferung ist kostenpflichtig (bis 100 kg pauschal 15,00 €, darüber hinaus 23,80 € pro 100 kg).

    Für weitere Informationen steht die Abfallberatung des Landkreises Kulmbach unter den Telefonnummern 09221/707 – 199 oder – 151 gerne zur Verfügung.

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