Hebesatzanpassung Realsteuern
Hebesatzerhöhung für die Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2024
Der Markt Mainleus hat beschlossen, die Hebesätze zum 01.01.2024 wie folgt zu erhöhen:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 345 %
Grundsteuer B (Grundstücke) auf 345 %
Gewerbesteuer auf 340 %
Die Hebesätze des Marktes Mainleus, die zuletzt im Jahre 1981 erhöht wurden, lagen seit vielen Jahren deutlich unter den Hebesätzen der umliegenden Landkreisgemeinden und des Landesdurchschnitts. Für das Kalenderjahr 2024 orientieren sich die Hebesätze des Marktes Mainleus nun am bayerischen Durchschnittswert.
Hinweis für die Grundsteuer:
Aufgrund der Hebesatzerhöhung wird die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr neu berechnet.
Für die bereits am 15.02. und 15.05.2024 fällig gewesenen Grundsteuerzahlungen wird eine Nachzahlung fällig. Die Zahlungen zum 15.08. und 15.11.2024 erhöhen sich anteilig.
Auch für die Grundsteuerjahreszahler (Fälligkeit 01.07.2024) erhöht sich die Grundsteuer entsprechend.
Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den geänderten Grundsteuerbescheiden, die Sie Ende Mai 2024 von uns erhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hebesatzerhöhung zum 01.01.2024 nicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform und der somit ab 01.01.2025 geltenden „neuen“ Grundsteuer steht.
Hinweis für die Gewerbesteuer:
Die geänderten Bescheide mit den aktuellen Vorauszahlungen für 2024 und Folgejahre erhalten Sie Ende Mai 2024.
Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Heiß, unter der Tel.-Nr. 09229/878-24 gerne zur Verfügung.