Zurückschneiden von Bäumen und Hecken
Der Markt Mainleus bittet seine Grundstückseigentümer, die angrenzenden Straßen von hereinragenden Hecken und Ästen frei zu halten und diese innerhalb der nächsten Tage zurückzuschneiden. Dabei sollte eine lichte Höhe von 4,50 m freigehalten werden.
Das Landratsamt Kulmbach, Abteilung Abfallrecht, hat gebeten, auf diese Pflicht hinzuweisen, nachdem das Müllfahrzeug nur mit erheblichen Problemen die jeweilige Straße passieren kann und teilweise schon beschädigt wurde. Bei Nichtbeachtung kann eine Entsorgung des Mülls durch die Müllabfuhr nicht gewährleistet werden.
Um Beachtung und Ausführung wird gebeten.