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Störung?

Bei Störungen in der Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an den Markt Mainleus.

Bei Störungen in der Wasserversorgung beachten Sie bitte die Aufgabenteilung:

- Die Ortschaften Eichberg, Danndorf, Schimmendorf werden vom Zweckverband Wasserversorgung Gärtenrother Gruppe versorgt.

- Das restliche Gemeindegebiet wird vom Markt Mainleus mit Wasser versorgt.

  • Heiß, Kerstin
  • Bereitschaftsdienst Markt Mainleus

Aktuelle Wasserverbrauchs- und Kanaleinleitungsgebühren (Stand 01. Januar 2019)

Im Wasserversorgungsgebiet des Marktes Mainleus betragen ab 01. Januar 2019 die Wasserverbrauchsgebühren 2,58 € je cbm, zzgl. 7 % MwSt, somit insgesamt 2,76 € je cbm entnommenen Wassers.

Die Grundgebühr ist abhängig vom Nenndurchfluss des eingebauten Wasserzählers und beträgt ab 01. Januar 2019 jährlich zwischen 48,00 €, zzgl.  7 % MwSt, somit insgesamt 51,36 € und 600,00 €, zzgl. 7 % MwSt, somit insgesamt 642,00 €.

Die im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbands Gärtenrother Gruppe geltenden Preise können direkt beim jeweiligen Zweckverband erfragt werden.

Die Schmutzwassergebühren betragen ab 01. Januar 2019, neu, 2,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Die Grundgebühr ist abhängig vom Nenndurchfluss des eingebauten Wasserzählers und beträgt jährlich zwischen 30,68 € und 306,78 €.

Niederschlagswassergebühren bemessen sich nach den überbauten und den befestigten Flächen des Grundstückes, von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. Die Gebühr beträgt ab 01. Januar 2019, neu, 0,48 € pro m² und Jahr.

Downloads

Hier finden Sie das Bauherreninformationsblatt (Wasser/ Kanal), die Fertigstellungsanzeige für Installationsunternehmen, das Installateurverzeichnis, zwei Antragsformulare für die Aufnahme in das Installateurverzeichnis, die Anträge für Bauwasser und Wasser für vorübergehende Zwecke sowie die aktuelle Trinkwasseranalyse der FWO als Download.
Des Weiteren haben wir Ihnen den Antrag für den Einbau eines Gartenwasserzählers sowie das dazugehörige Informationsblatt zur Verfügung gestellt.

Informationsblatt zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene:
Auch steht Ihnen hier ein Informationsblatt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Thematik „Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit nicht bzw. nur wenig genutzten Gebäuden” zum Download bereit. Dieses Schreiben enthält wichtige Hinweise für Betreiber der vorstehenden Gebäude. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Bautechnikabteilung gerne zur Verfügung.

 

 

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.