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Informationen für Nutzfeueranmeldungen

Grundsätzlich müssen einmalige, unumgängliche Nutz- und Festfeuer von Bürgerinnen/Bürger/Organisationen/Vereinen zu den Öffnungszeiten der örtlichen Gemeinde angezeigt werden. Die Daten werden in einem von der Integrierten Leitstelle Bayreuth-Kulmbach (ILS) vorgesehenem Programm erfasst.

 Hierzu folgender Kontakt:

  •   Markt Mainleus 09229 878-0

Nur in begründeten Ausnahmefällen können Bürger außerhalb dieser Zeiten bei der ILS unter der Telefonnummer 0921/79321-200 ihr Feuer bekannt geben.

Die Anzeige/Bekanntgabe bei der örtlichen Gemeinde/ILS schützt nicht vor Strafe, wenn eine der nachfolgenden Rechtsvorschriften verletzt wird:

  •  Bayerisches Waldgesetz (WaldG)
  • Bayerische „Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)“, §4 Feuer im Freien 
  • Bayerische Pflanzenabfallverordnung – PflAbV

 Die ständige Erreichbarkeit des Mitteilers via Telefon hat während der Abbrenndauer gewährleistet zu werden.

  • Das Sicherstellen des Brandschutzes durch geeignetes Kleinlöschgerät (Feuerlöscher/Wassereimer) ist notwendig.
  • Das Feuer ist durch zwei reaktionsfähige Personen über 16 Jahre bis zum Erlöschen der Glut zu überwachen.
  • Sicherheitsabstände zur Bebauung und brennbarer Umgebung sind zu beachten!
  • Bei starkem Wind oder enormer Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5) darf das Feuer nicht stattfinden.
  • Um bedrohliche Feuer zu melden, wählen Sie bitte unbedingt vorwahlfrei den europaweit einheitlichen Notruf 112!!