Steuern, Gebühren & Beiträge
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema „Steuern, Gebühren & Beiträge”.
Steuer-Hebesätze
Realsteuerhebesätze des Marktes Mainleus (neu ab 01.01.2024!)
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) = 345 v. H.
Grundsteuer B (für die Grundstücke) = 345 v. H.
Gewerbesteuer = 340 v. H.
Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer
Der Marktgemeinderat hat neue Gebührensätze für den zweiten und jeden weiteren Hund, gemäß der neuen Hundesteuersatzung vom 04. Oktober 2021 beschlossen. Die neuen Sätze sind gültig ab dem 01. Januar 2022.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 30,00 Euro, für den zweiten Hund 60,00 Euro, für jeden weiteren Hund 90,00 Euro und für jeden Kampfhund 650,00 Euro
Fälligkeit der Hundesteuer
Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Hundesteuer bei Fälligkeit eingezogen. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Hundesteuer jeweils zum 1. März eines Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.
Wasserverbrauchsgebühren
Im Wasserversorgungsgebiet des Marktes Mainleus beträgt ab 01. Januar 2024 das Wasserverbrauchsentgelt 3,43 € je cbm, zuzüglich MwSt von derzeit 7 %, somit insgesamt 3,67 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.
Das Bereitstellungsentgelt ist abhängig vom Nenndurchfluss des eingebauten Wasserzählers und beträgt ab 01. Januar 2024 jährlich zwischen 60,00 €, zuzüglich Mwst von derzeit 7 %, somit insgesamt 64,20 € und 750,00 €, zuzüglich MwSt von derzeit 7 %, somit insgesamt 802,50 €.
Abwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren betragen ab dem 1. Januar 2024, neu, 2,77 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Die Grundgebühr ist abhängig vom Nenndurchfluss des eingebauten Wasserzählers und beträgt jährlich zwischen 40,00 € und 400,00 €.
Die Niederschlagswassergebühren bemessen sich nach den überbauten und den befestigten Flächen des Grundstückes, von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. Die Gebühr beträgt ab 01. Januar 2024, neu, 0,54 € pro m² und Jahr.