Einberufung einer Bürgerversammlung
Alle Einwohner des Marktes Mainleus sind hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Amt für ländliche Entwicklung; Dorferneuerung
2. Sonstiges
Gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen.
In der Bürgerversammlung haben die Gemeindeeinwohner Gelegenheit, Fragen zu stellen und Wünsche und Anregungen vorzutragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht private Einzelfälle, sondern nur gemeindliche Fragestellungen von allgemeinem öffentlichem Interesse behandelt werden. Auch ist die Bürgerversammlung kein Forum für parteipolitische Ausführungen.
Mainleus, 04. August 2026
Markt Mainleus
Robert Bosch
Erster Bürgermeister