
Geschäftsleitender Beamter und Leitung Abteilung I – Allgemeine Verwaltung
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Geschäftsleitender Beamter, Liegenschaften, IT- und EDV-Organisator
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.
Stand: 21.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Geschäftsleitender Beamter, Liegenschaften, IT- und EDV-Organisator
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