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Der Verfügungsfonds zur Ortsbelebung

Sie haben eine Projektidee zur Gestaltung oder Belebung des Marktes Mainleus?  

Das Quartiersmanagement berät Sie gerne über Fördermöglichkeiten, nimmt Ihren Projektantrag entgegen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

 

Was ist ein Verfügungsfonds?

Neben der klassischen Städtebauförderung werden im Förderprogramm „Soziale Stadt“ auch kleinere Maßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Das Geld hierfür kommt aus dem sogenannten „Verfügungsfonds“. Für jeden Euro, der von privater Seite zur Finanzierung von Projekten investiert wird, also von Ihnen, legen Bund, Land und der Markt Mainleus aus Mitteln des Programms „Soziale Stadt“ einen Euro drauf. Mit Hilfe des Verfügungsfonds kann somit jeder privat investierte Euro durch öffentliche Gelder verdoppelt werden. 

Finanzierung von Maßnahmen über den Verfügungsfonds© Markt Mainleus

Förderrichtlinie

Was wird gefördert?

Alle Ideen und Aktionen, die zur Standortaufwertung und strukturellen Verbesserung des Sanierungsgebietes beitragen, können unterstützt werden. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte mit nachweisbarem Nutzen für das Programmgebiet. D.h. die geförderten Projekte dürfen nicht Einzelinteressen dienen, sondern müssen einen Nutzen für das Quartier bringen. 

Grundsätzlich sind Projekte dann förderfähig, wenn sie den in der Förderrichtlinie definierten Zielen entsprechen.

 

Wer kann Fördermittel aus dem Verfügungsfonds beantragen?

Projektanträge können grundsätzlich alle Unternehmen, Vereine, Interessengruppen oder Einzelpersonen einreichen, die sich für die Ortsentwicklung engagieren wollen.

 

Wie wird ein Antrag gestellt?

Nutzen Sie bitte hierfür das Antragsformular.

Ein Kostenplan mit den geschätzten Gesamtkosten und deren Finanzierung ist beizulegen. Der Antrag ist vor dem Beginn Ihres Projektes zu stellen.

Sie können Ihren Antrag beim Quartiersmanagement Markt Mainleus einreichen.

 

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort:

Wer entscheidet über die Gelder?

Über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Lenkungsgruppe in enger Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe kommen regelmäßig zusammen und beraten über die eingegangenen Anträge.

Eine Doppelförderung der Maßnahmen ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Verwaltung des Fonds mit einer ebenso unbürokratischen Bewilligung und Vergabe der Mittel.

Projekte

Folgende Projekte konnten bisher unterstützt werden:

  • Mainleus MOTO - Oldtimerausstellung in der Spinnerei
  • Neukonzeption und Umsetzung des Adventsmarktes und Weihnachtsaktionen
  • „Lebendiger Adventskalender“ im ehemaligen Gasthof Schwarzen Adler

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