Kommunales Förderprogramm
Der Markt Mainleus unterstützt seine Bürgerinnen und Bürger, die Hauseigentum im Sanierungsgebiet haben, bei der Modernisierung bzw. gestalterischen Verbesserung ihrer Fassaden oder Außenanlagen mit Mitteln aus dem kommunalen Förderprogramm. Denn private Sanierungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Ortsentwicklung und stellen einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung des Ortskernes dar.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anteil gewährt. Das Programm soll einen Anreiz für Haus‐ und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen entsprechend den in der Gestaltungsrichtlinie aufgezeigten Empfehlungen durchzuführen. Welche Maßnahmen förderfähig sind, können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundsätzlich können bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Herstellungskosten je Einzelobjekt, höchstens jedoch 20.000 Euro als Zuschuss gewährt werden. Weiterhin können erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten geltend gemacht werden und u. U. weitere Zuschüsse durch das Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden.
Vor Beginn der Maßnahme ist es unbedingt erforderlich Kontakt mit dem Quartiersmanagement aufzunehmen.
Was wichtig ist:
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Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen;
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Sanierungsvorhaben müssen frühzeitig bei der Marktgemeinde angemeldet werden (Planungsphase vor Baubeginn);
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Sanierungsberatung ist verpflichtend;
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Maßnahmenbeginn erst nach schriftlicher Förderzusage durch die Marktgemeinde;
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die Förderzusage ersetzt nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen;
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Maßnahmen der energetischen Sanierung sowie des Bauunterhaltes sind in diesem Zusammenhang nicht förderfähig
Wenn Sie eine Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme beabsichtigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Quartiersmanagement auf und lassen Sie sich umfassend beraten: